Inhaberin Manuela Schreiber
Bodenbacher Straße 141
01277 Dresden
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Telefax: 03 51 / 2 52 60 54
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Am 29.02.2012 beginnt unser neuer qualitätsgeprüfter Rückenschulkurs.
Zeitdauer : 10 Kurse jeweils zu 60 min
Wann : jeweils Mittwochs von 17.00 - 18.00 Uhr .
Angebot im Monat Februar- Honigmassage
Passend zur Jahreszeit ist es wichtig, unseren Körper wieder zu entgiften und den Stoffwechsel anzuregen. Eine Honigmassage kann Ihnen dabei wertvolle Unterstützung geben.
Diese intensive Massage erfolgt mit wertvollem Berghonig bzw. Waldhonig. Die essentiellen Wirkstoffe des Honigs bringen langsam und sanft Ihr Gewebe dazu, vorhandene Schadstoffe auszuscheiden.
Durch walkende und knetende Bewegungen wird Ihre Haut mit dem Honig verwöhnt. Dies wirkt durchblutungsfördernd, entgiftend und verleiht Ihnen eine glatte und seidig-weiche Haut.
Zeitdauer : 30 min Sonderpreis : 30 € ( sonst 35 € )
Wichtige Information für meine Patienten
Erläuterungen zu Kostensteigerungen bei Präventionsleistungen
Seit Beginn des Jahres 2012 werden entsprechend den Anordnungen der Finanzverwaltung physiotherapeutische Leistungen hinsichtlich ihrer Ausrichtung bzw. Art umsatzsteuerlich unterschiedlich behandelt.
Es gilt weiterhin: Umsatzsteuerfreiheit physiotherapeutischer Leistungen nur auf Rezept! Hier entstehen Ihnen als Patient keine Mehraufwendungen.
Neue Regelungen gibt es allerdings bei Leistungen ohne ärztliche Verordnung, Präventionsmaßnahmen :
Die Finanzverwaltung ändert ihre Auffassung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen von Physiotherapeuten. Wurde die Therapie im Anschluss an eine ärztliche Behandlung bisher noch generell von der Umsatzsteuer befreit, gilt künftig nur noch als steuerfreie Heilbehandlung, was ein Arzt zuvor ausdrücklich angeordnet hat. Private Gesundheitsvorsorge und individuelle Gesundheitsleistungen (sog. IGeL-Leistungen) werden damit künftig teurer.
Erläuterung zur Heilbehandlung:
Nach Auffassung der Finanzverwaltung sollen heilberufliche Leistungen nur noch steuerfrei sein, wenn bei der Tätigkeit ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Während dies für eine physiotherapeutische Maßnahme im Nachgang zu einer ärztlichen Diagnose bisher generell angenommen wurde, ist künftig rein formal zu entscheiden: Steuerfreie Heilbehandlung soll nur noch sein, was entweder ausdrücklich von einem Arzt angeordnet wurde oder Teil einer von der Krankenkasse anerkannten Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ist. Begibt sich ein Patient jedoch ohne ärztliche Verordnung aus präventiven Gründen oder auf eigene Kosten in eine physiotherapeutische Behandlung, handelt es sich um eine steuerpflichtige Leistung. Nach Auffassung der OFD unterliegt diese dann allerdings nur dem ermäßigten Steuersatz von 7%. Dies trifft also zu, wenn man physiotherapeutische Leistungen nach einem Rezept zukauft.
Bei klassischen Wellnessleistungen ( z. Bsp. : Klassische Massage oder Honigmassage ) , kommt es zu einer Anhebung der Kostenstruktur, weil diese ab Beginn diesen Jahres mit 19% Umsatzsteuer durch die Finanzverwaltung belegt wird.
Um Ihnen auch weiterhin in hoher Qualität die umfangreichen Leistungen in unserer Praxis in den betreffenden Bereichen zur Verfügung zu stellen, haben wir diese Neuregelungen in den aktuellen Preiskalkulationen leider berücksichtigen und einarbeiten müssen. Wir bitten um Ihr Verständnis . M. Schreiber